Informationen zum Begriff „monatliche Sofortrente“

Die Aufbesserung der gesetzlichen Rente durch eine private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Auch aus bestehenden Versicherungsverträgen kann man eine zusätzliche Rentenzahlung erwirken.

Bestehende Lebensversicherungen kann man bei Erreichen entsprechender Kriterien in eine sofort beginnende Rentenversicherung umwandeln. Dazu muss sich der Vertrag entweder in der flexiblen Ablaufphase befinden oder die 1000-Promille-Grenze erreicht haben. Die flexible Ablaufgrenze wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie besagt, dass der Versicherte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor Vertragsende über das Kapital verfügen kann. Die 1000-Promille-Grenze hat der Vertrag erreicht, wenn die eingezahlten Beiträge in der Summe höher sind als die vereinbarte Versicherungssumme.

Aus dem vorhandenen Vertragsguthaben kann eine monatliche Sofortrente gebildet werden. Dazu wird der Lebensversicherungsvertrag aufgelöst und das Kapital in eine neue Rentenversicherung übertragen. Die Versicherungsgesellschaft ermittelt, wie hoch die monatliche garantierte Rente, die lebenslang gezahlt wird, ausfällt. Diese Rente kann sich durch entsprechende Überschussanteile noch erhöhen. Zu beachten sind hier für den Versicherten die steuerlichen Gegebenheiten. Besonders bei Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können sich hier eventuell steuerliche Nachteile ergeben.

Mit der Entscheidung, die vorhandene Lebensversicherung in eine sofort beginnende Rentenversicherung umzuwandeln, bindet sich der Versicherte aber nicht auf Dauer. Nach einem gewissen Zeitraum, der bei den meisten Versicherern 3 Jahre umfasst, kann der Versicherte wählen, ob der die Rente weiterbeziehen möchte, oder ob er nun doch eine Auszahlung des Restkapitals in einer Summe bevorzugen würde. Vom vorhandenen Vertragskapital werden in diesem Fall die bereits gezahlten Renten (allerdings nur in Höhe der garantierten Rente) abgezogen.